Feinstaubverordnung wann muss der “Alte” raus ?
Wenn der Ofen unter 75 Milligramm Feinstaub hat, dann haben Sie Bestandschutz ab Aufbau 1.1.2014 müssen alle Öfen die neu aufgebaut werden unter 40 Milligram liegen.
Öfen auf deren Typenschild vor 1975 steht ein Nachrüsten eines Filters an oder Außerbetriebnahme ab 2014
ab 1.1.1975 bis 31.12.1984 steht ein Nachrüsten eines Filters an oder Außerbetriebnahme ab 2017
ab 1.1.1985 bis 31.12.1994 steht Nachrüsten eines Filters an oder Außerbetriebnahme ab 2020
ab 1.1.1995 bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung steht Nachrüsten eines Filters an oder Außerbetriebnahme ab 2024
Der Bezirkskaminkehrer wird ca. 2 Jahre vorher bei der Feuerschau jeden Ofen überprüfen und die Kunden beraten was geschehen muss.