Paraffin- oder Entrußerscheide in denen zu den Holzspänen Paraffin oder andere Stoffe beigemischt wurden, sind in den meisten Öfen nicht zugelassen. Und nach der Bundesimmisions Schutzverordnung wohl auch nicht zugelassen.
Wir kennen zudem auch keinen Hersteller von Kamin-oder Kachelöfen der diese Brennstoffe als Heizmaterieal zulässt, daher könnte Ihre Garantieansprüche für den Ofen oder auch Haftungsansprüche gegen den Hersteller erlöschen.
Am 23. März 2010 ist die 1. BImSchV in Kraft getreten. Laut Bundesverband Brennholz werden auch an Privathaushalte deutlich höhere Anforderungen an Immissionsschutz (Luftreinhaltung) gestellt. Während Betriebe der Holzbearbeitung und Holzverarbeitung Holzwerkstoffreste aus der Produktion (1. BImSchV, § Brennstoffe Nr. 6 und 7) in dafür zugelassenen Anlagen ab 30 kW verbrennen dürfen, sind in Privathaushalten nur naturbelassene Holzbrennstoffe wie Scheitholz, Hackschnitzel und Sägemehl oder Presslinge daraus (Holzbriketts, Pellets) zugelassen.
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