Die Zunkunft bei Brennholz in Deutschland
Der aktuelle Waldbericht der Bundesregierung befasst sich auch ausführlich mit der Brennholz-Situation in Deutschland. Die Energieversorgung in Deutschland wird durch einen Energiemix gedeckt, der zukünft verstärkt auf erneuerbare Energien (2007: 6,7 % am Primärenergieverbrauch) aufbauen soll. Unter den erneuerbaren Energien liefert bereits heute die Nutzung von Biomasse (Bioenergie) mit fast 75 % den größten Gesamtbeitrag bei Strom, Wärme und Kraftstoffen; Holz ist dabei mit einem Anteil von rund 35 % beteiligt.
Die europäischen Zielvorgaben sehen bis 2020 für Deutschland einen Anteil erneuerbarer Energien am Endenergiebedarf von 18 % vor. Dieses Ziel ist derzeit ohne den vermehrten Einsatz des erneuerbaren Energieträgers Holz nicht zu erreichen.
Die Bundesregierung strebt daher einen nachhaltigen Ausbau der energetischen Nutzung von Biomasse zu einer wesentlichen Säule für die künftige Energieversorgung an. Sie hat dazu eine Reihe von Maßnahmen ergriffen:
- Im Rahmen des Förderprogramms für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) werden Investitionskostenzuschüsse für Scheitholz-, Hackschnitzel- und Pelletheizungen gewährt. Weiterhin werden bei diesem Programm durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen für größere Holzenergieanlagen für die thermische Nutzung, zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung (KWK) und für den Bau von Nahwärmenetzen gewährt.
- Zusätzlicher Schub für die Holzenergie wird von dem Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) erwartet. Mit diesem Gesetz wird für Neubauvorhaben die Pflicht eingeführt, einen Teil des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien, z. B. Holzheizungen zu decken.
- Die Stromerzeugung aus Holz wird im Rahmen des Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) mit festen Einspeisevergütungen und verschiedenen Boni unterstützt.
- Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), in denen Holz im Mischbetrieb mit fossilen Energieträger eingesetzt wird, können im Rahmen des Kraft-Wärme-Gesetzes unterstützt werden.
- Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ und durch die Landwirtschaftliche Rentenbank werden Bioenergieanlagen (darunter auch Anlagen zur Energiegewinnung aus Holz) sowie Nahwärmenetze gefördert. Gewährt werden Investitionshilfen (Zuschüsse und zinsgünstige Kredite) und Zuschüsse für Projektvorarbeiten (z. B. Voruntersuchungen, Planungsarbeiten) sowie für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse Maßnahmen zur Holzaufbereitung und Holzhöfe. Einzelne Bundesländer fördern auch die Anlage von
Kurzumtriebsplantagen zur Erzeugung von Energieholz auf landwirtschaftlichen Flächen.
- Die bei der Verbrennung von festen Brennstoffen (insbes. von Holz) in Heizungs- und Einzelraumfeuerungsanlagen u. a. entstehenden (Fein-)Staubemissionen sollen im Rahmen einer Novelle der 1. BImSchV (Kleinfeuerungsanlagenverordnung) abgesenkt werden, indem zukünftig die Feuerungsanlagen an den Stand der Technik angepasst werden.
- Im Rahmen eines Aktionsplanes „Energie für morgen –Chancen für ländliche Räume“ sind vorrangig die Stärken ländlicher Räume zur Bereitstellung und Nutzung von erneuerbaren Bioenergieträgern zur ortsnahen Erzeugung von Wärme und Biogas zu
forcieren. Für eine möglichst zügige Entwicklung der Produktionsalternative „Schnellwachsende
Baumarten“ werden gegenwärtig vom BMELV rd. 30 Vorhaben zu einem breiten
Spektrum noch offener Fragen gefördert.
- Das BMELV förderte bei der Holzenergie im Jahre 2008 im Rahmen des „Förderprogramms Nachwachsende Rohstoffe“ 15 Projekte mit einer Fördersumme von 4,6 Mio. €. Insgesamt wurden bei der Holzenergie seit den 90er Jahren ein breites Themenspektrum im Zuge von rd. 160 Projekte mit einer Fördersumme von rd. 42,5 Mio. € unterstützt. Förderschwerpunkte bei der Holzenergie waren vor allem die
Emissions- und Effizienzverbesserung (insbesondere für Kleinanlagen im Geltungsbereich der 1. BImSchV), die Technologieentwicklung für Holz-Blockheizkraftwerke, technische und logistische Fragen, ökologische und ökonomische Bewertungen sowie
die Züchtung und der Anbau von Energiehölzern.
- Weitere Beispiele für Projektförderung in diesem Bereich sind
1. die bis 2010 laufenden elf BMELV-Projekte zur Minderung der Staubemissionen
für Verbrennungsanlagen im Geltungsbereich der 1. BImSchV,
2. das BMU-Programm zur Optimierung der energetischen Biomassenutzung (Juni 2008) und
3. das Projekt “Vergleichende Tests von Holzpelletkesseln und Holzpellets” bei der Stiftung Warentest.
Für den Wachstumsmarkt „Holzenergie“ können – neben der verstärkten Nutzung von Rest- und Abfallhölzern aus dem Wald und aus der Holzverarbeitung zusätzliche Nutzungspotenziale genutzt bzw. geschaffen werden: mit schnellwachsenden Baumarten in Kurzumtriebsplantagen und Agroforstsystemen auf landwirtschaftlichen Flächen sowie der verstärkten Erschließung von Landschaftspflegeholz zur Energiegewinnung.