Förderung auf Pelletöfen 500,00€ !
1. Automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung:
Die Förderung von automatisch beschickten Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung fester Biomasse (mit Ausnahme von Holzhackschnitzeln) zur Wärmeerzeugung mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (auch Kombinationskessel) beträgt 36,00 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung.
Dabei gelten die folgenden Mindestförderbeträge
- für Pelletöfen mit Wassertasche: 1000,00 Euro,
- für Pelletkessel: 2000,00 Euro,
- für Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Speichervolumen von mindestens 30 l/kW: 2500,00 Euro.
Seit dem 1. März 2009 beträgt die Förderung für luftgeführte Pelletöfen:
- bei Pelletöfen von 5 bis unter 8 kW Nennwärmeleistung pauschal 500,00 Euro,
- bei Pelletöfen ab 8 bis 27,7 kW Nennwärmeleistung pauschal 1000,00 Euro,
- bei Pelletöfen ab 27,8 bis 100 kW 36,00 Euro je kW installierter Nennwärmeleistung,
Ab dem 1. Juli 2009 beträgt die Förderung für luftgeführte Pelletöfen von 5 bis 100 kW pauschal 500,00 Euro – grundsätzlich allerdings höchstens 20 % der Nettoinvestitionskosten.
Weitere Infos auf www.bafa.de
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